Unser Angebot in der Verkehrsmedizin
Sie oder Ihre Mitarbeiter benötigen noch die entsprechenden ärztlichen Untersuchungen zum Ersterwerb oder Verlängerung Ihres LKW-, Bus-Führerschein oder Personenbeförderungsscheins?
FÜHRERSCHEIN-ERLAUBNIS-VERORDNUNG FEV
Für die Erteilung/Verlängerung eines Führerscheins sind je nach Klassen ärztliche
Untersuchungen (kann bei uns gemacht werden) und eine Untersuchung des Sehvermögens (nur beim Augenarzt) erforderlich:
1. PKW-FAHRER DER FÜHRERSCHEINKLASSEN B, BE, C1 UND C
1 E:
benötigen eine Sehtestbescheinigung nach Paragraph 12 (bzw. Anlage 6.1 oder 6.2
FeV) (nur beim Augenarzt)
2. LKW-FAHRER DER FÜHRERSCHEINKLASSEN C,
CE:
benötigen als Erstbewerber sowie ab dem 47. Lebensjahr alle 5 Jahre:
3. TAXI / BUSFAHRER DER FÜHRERSCHEINKLASSEN D, DE
BENÖTIGEN ALLE 5 JAHRE:
Der Reaktionstest ist erforderlich für:
Beim AUFTRETEN ERNSTHAFTER
ERKRANKUNGEN z. B.
Zuckerkrankheit, hoher Blutdruck, schwere Nierenerkrankungen, Herzrhythmusstörungen, etc. ist umgehend durch eine VORZEITIGE BEGUTACHTUNG sicherzustellen, dass KEINE BEDENKEN VORLIEGEN, bzw. alle Auflagen erfüllt werden, die in den Begutachtungsleitlinien zur
Kraftfahrereignung zur FeV genannt sind.
Bitte bringen Sie ein Personaldokument (Personalausweis, Reisepass) zur Untersuchung mit. Falls Sie eine Sehhilfe (Brille oder Kontaktlinsen) tragen, bringen Sie diese bitte ebenfalls zur
Untersuchung (beim Augenarzt) mit. Falls sie an einer ernsthaften Erkrankungen (s.o.) leiden, bringen Sie bitte auch eine Bescheinigung Ihres behandelnden Arztes mit, dass
die Erkrankung gut unter Kontrolle ist (Z.B. Diabetes, Herzerkrankungen)