Patienten haben das Recht, in persönlichen Angelegenheiten für den Fall der Geschäfts- und/oder Einwilligungsfähigkeit infolge einer Krankheit oder hohen Alters vorzusorgen.
Verschiedene Möglichkeiten bieten sich hier an:
Hat ein einwilligungsfähiger Volljähriger für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit schriftlich festgelegt, ob er in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt, prüft der Betreuer oder Bevollmächtigte, ob diese Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen.
Gerne beraten wir Sie bei der Erstellung einer Patientenverfügung und sind Ihnen bei der Erstellung behilflich.
Bitte beachten Sie:
Es gibt sehr strenge gesetzliche Reglungen welche Ärzte zu beachten haben.
Daher raten wir Ihnen dringend ab einen Vordruck zur Patientenverfügung aus dem Internet zu benutzen.
Sollte der behandelnde Krankenhausarzt oder Notarzt nicht sicher sein, wird dieser vorerst sich nicht nach der Patientenverfügung richten.
Im Gegenteil! Der Arzt ist verpflichtet über das zuständige Betreuungsgericht im Eilverfahren prüfen zu lassen ob Ihre angegebenen Bevollmächtigte als Betreuer in Frage kommen.
Im schlimmsten Fall kann Ihre Patientenverfügung für „ungültig“ erklärt werden und es wird ein vom Gericht auserwählter Betreuer bestellt welchen Sie nicht kennen.
Daher nehmen Sie solche Dinge bitte nicht auf die leichte Schulter.
Eine Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht ist grade im hohen Alter oder bei größeren Operationen ratsam.
Sie haben die Möglichkeit selbst zu bestimmen welche Freunde oder Angehörige Ihre Interessen vertreten soll und welche nicht.
Der Gesetzgeber hat dazu sehr strenge Regeln bestimmt welche von jedem Arzt unbedingt zu beachten sind.
Sprechen Sie uns an! Wir sind Ihnen gerne behilflich!