Wir beraten sie, kontrollieren Ihre Impfpässe und besprechen mit Ihnen, welche Impfungen für Sie sinnvoll sind.
Mittlerweile gibt es vor allem bei Erwachsenen große Impflücken. Dabei sind Impfungen nach wie vor das klassische Mittel zum Schutz vor - zum Teil schwer wiegenden - gesundheitlichen Risiken.
Die Experten „Ständige Impfkommission" (STIKO) am Robert-Koch-Institut raten deshalb zu einer möglichst frühzeitigen und vollständigen Grundimmunisierung vom Babyalter an.
Der Impfkalender enthält die allgemein empfohlenen Impfungen für Kinder und Jugendliche sowie für Erwachsene.
Die neue STIKO-Empfehlung rät, vor Beginn einer Schwangerschaft den Impfschutz gegen Keuchhusten und gegen Masern-Mumps-Röteln auffrischen zulassen.
Es sollte bei allen Kontaktpersonen des Kindes geschehen. Falls schon eine Schwangerschaft besteht, erhält die Mutter erst nach der Entbindung den Impfschutz.
Für Erwachsene sind regelmäßige (alle 10 Jahre) Auffrischungsimpfungen gegen Diphtherie und Tetanus empfohlen.
Für die über 60 Jährigen ist generell die Pneumokokken-Impfung und eine jährliche Impfung (von September bis Dezember) gegen Influenza (Grippe) indiziert.
In besonderen Fällen können also auch Impfungen über die Standard-Impfungen hinaus wichtig und empfehlenswert sein.
Einzelheiten sollte man mit unserer Ärztin oder mit unserem Praxisteam besprechen.
Die folgenden beschriebenen Krankheiten sind eine Gefahr für jeden Menschen.
Die angebotenen Impfungen schützen gegen diese Krankheiten und sind daher sehr wichtig.
Alle Impfungen werden in einem Impfpass dokumentiert.
Diese Dokumente müssen sorgfältig aufbewahrt werden.
Bitte bringen Sie Ihren Impfpass bzw. Ihr Impfbuch auch zu jedem Impftermin und zu jedem Gesundheit Check mit.
Denken Sie bitte auch an Ihre Elektronische Gesundheitskarte (eGK).
Wenn der Impfstatus unklar ist:
Eine fehlende ärztliche Dokumentation über eine Impfung wird gleichgesetzt mit "nicht geimpft".
Personen, die keine Impfdokumentation nachweisen können, werden wie Nichtgeimpfte behandelt.
Wichtig:
Eventuell nicht belegte vorausgegangene Impfungen stellen bei diesem Vorgehen kein Risiko da.
Wer die Kosten übernimmt:
Die Kosten für die Schutzimpfungen ("unverzichtbare Impfungen") werden in der Regel von Ihrer Krankenversicherung übernommen. Diese Kosten werden über Ihre Krankenversichertenkarte
abgerechnet.