Unter Kassenüblicher Versorgung versteht man eine Grundversorgung jedes Menschen welcher über eine Pflichtkrankenkasse versichert ist.
Diese Leistungen werden direkt mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet.
Den Nachweis über Ihre Krankenversicherung belegen Sie indem Sie alle drei Monate Ihre Elektronische Gesundheitskarte (ehem. Versichertenkarte) in unserer Praxis vorlegen.
Auf den nachfolgenden Seiten erhalten Sie einen kleinen Überblick über unserer Leistungen.
Da die Medizin ein so kompaktes und kompliziertes Thema mit sich zieht, wäre es unmöglich hier alle Therapien zur Medizinischen Grundversorgung aufzuführen.
Aus diesem Grunde nehmen Sie bitte bei Fragen mit uns Kontakt auf.
Häufig übernehmen die gesetzlichen und privaten Krankenkassen die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen.